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Status quo der Deckeninstandsetzung des Hochbehälters Räcknitz in Dresden

Die DREWAG NETZ GmbH als Tochtergesellschaft der DREWAG – Stadtwerke Dresden GmbH ist Verteilnetzbetreiber in Dresden. Sie versorgt rund 565.000 Menschen im Stadtgebiet der sächsischen Landeshauptstadt mit Trinkwasser. Anker der Trinkwasserverteilung auf der linken Elbseite bildet mit einem Nutzvolumen von 57.000 m³ der seit 1929 in Betrieb stehende Hochbehälter Räcknitz. Im Zuge umfangreicher Untersuchungen wurden für die Decke des Behälters eine zu geringe Bewehrungsüberdeckung und eine bereits fortgeschrittene Auslaugung des Untergrunds mit ungenügender Schutzwirkung der Bewehrung festgestellt. Aufgrund der außerordentlichen Bedeutung des Behälters Räcknitz für die Versorgungssicherheit der Stadt Dresden können aber nur jeweils zwei der acht Wasserkammern gleichzeitig außer Betrieb gehen. Die bauliche Umsetzung der Deckeninstandsetzung erstreckt sich daher über vier Jahre.

von Martin Kayser (DREWAG NETZ GmbH)

Nullförderzustand oder Ist-Situation als Beurteilungsgrundlage der Umweltverträglichkeit einer Grundwasserentnahme

Für jede Grundwasserentnahme in nennenswertem Umfang – und damit für praktisch jede Grundwasserförderung zu Trinkwasserzwecken, aber auch für den Großteil von Betriebswasserversorgungen – ist es erforderlich, vor der Umsetzung des Verfahrens dessen Umweltverträglichkeit zu prüfen. Die Umweltverträglichkeitsprüfung begleitet dabei den der Förderung zugrunde liegenden Wasserrechtsantrag als nicht selbständiges Verfahren [1]. Die Auswirkungen der beantragten Grundwasserförderung wurden dabei in der Vergangenheit auf der Grundlage des Ist-Zustandes bewertet. Das heißt, dass die Folgen der beantragten Grundwasserförderung im Vergleich zum aktuell praktizierten Förderregime prognostiziert und bezüglich ihrer Umweltauswirkungen bewertet wurden. Durch die Novellierung des Umweltverträglichkeitsprüfgesetzes (UVPG)1 im Jahr 2017 wird zudem die Betrachtung des hypothetischen Zustandes ohne Grundwasserförderung (auch „Nullförderung“ oder „Nullförderzustand“ genannt) in Ergänzung zur Betrachtung der Ist-Situation stärker in den Fokus gerückt (vgl. Nr. 3 Satz 1 Anlage 4 UVPG). In Einzelfällen wird sogar die Auffassung vertreten, dass die Nullförderung statt des Ist-Zustandes als Beurteilungsgrundlage der beantragten Grundwasserförderung heranzuziehen sei. Der Beitrag setzt sich daher mit der Frage der Würdigung des Nullförderzustandes im Vergleich mit der Ist-Situation und dem Antragsgegenstand auseinander. Im Ergebnis kann festgestellt werden, dass im Regelfall der Ist-Zustand nach wie vor sowohl fachtechnisch als auch juristisch als Beurteilungsgrundlage der Umweltverträglichkeit eines wasserrechtlichen Vorhabens heranzuziehen ist.

von Dr. Till Rubbert (Bieske und Partner Beratende Ingenieure GmbH) & Dr. Jochen Hentschel (CBH Rechtsanwälte)

Mehrerlöse durch KWK-Optimierung mithilfe künstlicher Intelligenz

Wärmespeicher leisten einen wichtigen Beitrag zur Energiewende und zur Einsparung von klimaschädlichem CO2, denn sie ermöglichen die zeitliche Entkopplung von Strom und Wärme. Durch eine vorausschauende, flexible und durch künstliche Intelligenz gestützte Bewirtschaftung können Betreiber nicht nur die Integration von Strom aus erneuerbaren Quellen fördern, sondern gleichzeitig auch Mehrerlöse generieren, wie der Beitrag anhand von zwei Praxisbeispielen zeigt.

von Dr. Johannes Jungwirth (VK Energie GmbH)

Wasserstoffspezifische Abnahmen von Gas-Druckregelanlagen durch Sachverständige – die Umsetzung des DVGW-Arbeitsblattes G 491, Anhang O

Zur Umsetzung der Klimaschutzziele muss Deutschland seine CO2-Emissionen bis zum Jahr 2050 in der Energieversorgung wie auch in der Versorgung der Industrie mit Grundstoffen praktisch auf null reduzieren. Soll die Gasinfrastruktur hierbei zukünftig noch eine Rolle spielen, kann dies nur über den CO2-freien Energieträger Wasserstoff erfolgen. Netze und Anlagen müssen in diesem Zeitraum auf den neuen Betriebsstoff umgestellt werden. Leitungen und Anlagen, die heute errichtet werden, sollten bereits so ausgeführt werden, dass sie für einen zukünftigen Einsatz von Wasserstoff geeignet sind und ggf. mit wenig Aufwand umgestellt werden können. Die in Bezug auf die technische Sicherheit im DVGW-Regelwerk festgelegten Schutzziele gelten hierbei unverändert fort. Die ebenfalls beschriebenen Maßnahmen zur Umsetzung dieser Schutzziele müssen jedoch für den Energieträger Wasserstoff in einigen Punkten in ihrer Wirksamkeit überprüft und ggf. angepasst werden; hierbei kommt den Sachverständigen eine besondere Aufgabe zu. Der Beitrag legt in diesem Zusammenhang die in der Ausgabe 2020 des DVGW-Arbeitsblattes G 491 für Gas-Druckregelanlagen im Grundsatz aufgestellten Prüfpunkte und die Aufgabe der Sachverständigen dar.

von Dr. Klaus Steiner (Erdgas & Verwandtes), Andreas Schrader (DVGW e. V.) & Andreas Bode (HGC Hamburg Gas Consult GmbH)

Sicherheit bei der Steuerung von Gasversorgungsnetzen

Die sichere und kontinuierliche Versorgung von Bevölkerung und Industrie mit Erdgas wird im Wesentlichen durch Leitzentralen sichergestellt, welche rund um die Uhr besetzt sind. Entsprechend wichtig ist deshalb die technische wie auch die organisatorische Sicherheit dieser Knotenpunkte der Gasversorgung. Mögliche Stör- und Bedrohungsszenarien können in diesem Fall z. B. die Unterbrechung der physischen Datenanbindung, aber auch Cyber-Angriffe auf die Infrastruktur der Gasversorgung sein. Der Beitrag beschreibt verschiedene Maßnahmen und Sicherheitsmechanismen zum Schutz der Leitstellen vor diesen Szenarien.

von Dr. Werner Rott, Lara Berdelsmann (beide: GASCADE Gastransport GmbH) & Svend Wortmann (Nowega GmbH)

Inbetriebnahme bzw. Wiederinbetriebnahme von Netzanschlussleitungen und Kundenanlagen unter Berücksichtigung der Anforderungen der TRGI 2018

Der Beitrag beschreibt die Auswirkung der Fortschreibung der TRGI 2018 auf die Vorgehensweise zur Wiederinbetriebnahme der Gasinstallation nach Außerbetriebnahme der Netzanschlussleitung oder nach Netzausfall. Es werden spezifische Beachtungspunkte bei der Wiederinbetriebnahme von Gasgeräten mit Strömungssicherung (B1 und B4) in Abhängigkeit von der Zeitdauer der Unterbrechung und der Anwesenheit des Fachpersonals vor Ort aufgezeigt.

von Holger Schröder (Netze Duisburg GmbH), Jürgen Klement (Ingenieurbüro für Versorgungstechnik), Georg Maatsch (Energienetze Bayern GmbH & Co. KG) & Kai-Uwe Schuhmann (DVGW e. V.)

Die neue europäische Trinkwasserrichtlinie – Werkstoffe und Materialien in Kontakt mit Trinkwasser werden europaweit erstmals harmonisiert

Im Juli 2020 wird die Veröffentlichung der neuen europäischen Trinkwasserrichtlinie (DWD) erwartet. Die Textfassung der DWD liegt nach den im vergangenen Jahr erfolgreich abgeschlossenen Trilog-Verhandlungen, die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU stattgefunden haben, bereits vor und durchläuft zurzeit den weiteren Prozess des ordentlichen Gesetzgebungsverfahren bis zur Veröffentlichung. Da dies jedoch als ein rein formaler Akt zu bewerten ist, lohnt es sich, schon jetzt über die geänderten und neuen Inhalte zu informieren. Der Beitrag widmet sich vor allem dem Weg zum neuen Artikel 11 „Mindesthygieneanforderungen für mit Wasser für den menschlichen Gebrauch in Berührung kommende Materialien“ und seinen wesentlichen Inhalten.

von Lars Neveling & Volker Meyer (beide: figawa e. V.)

DIN EN 15399 – ein gelungenes Managementsystem für Gasnetzbetreiber bis 16 bar

Die Anfang des Jahres 2019 veröffentlichte DIN EN 15399 vereint auf pragmatische Weise die individuellen Stärken der TSM-Überprüfung sowie der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001. Warum Gasnetzbetreiber von der neuen Managementnorm profitieren können und wie der Zertifizierungsprozess abläuft, erläutert der vorliegende Beitrag.

von Günther Reimers (Reimers Management)

„Einzelne Sektoren können ohne Wasserstoff ihre CO2-Minderungsziele nicht erreichen!“

Die Redaktion der „DVGW energie | wasser-praxis“ im Gespräch mit Dr. Thomas Kattenstein, Leiter Netzwerk Brennstoff und Wasserstoff, Elektromobilität der Energieagentur NRW, über die Ergebnisse der NRW-Wasserstoffstudie und die daraus resultierende H2-Roadmap, den Aufbau einer entsprechenden Infrastruktur und den Beitrag von Wasserstoff zur Emissionsminderung im bevölkerungsreichsten deutschen Bundesland.

 

BBiG-Novellierung sorgt für Aufwertung der Bildung in Deutschland: Berufsbildung wird zukünftig noch attraktiver

Mit dem Inkrafttreten des angepassten Berufsbildungsgesetzes (BBiG) zum 1. Januar 2020 wird die berufliche Bildung in Deutschland zukünftig noch attraktiver. Die neuen Regelungen schaffen bessere Möglichkeiten für Auszubildende, Fachkräfte, Betriebe und Prüfende. Ein Kern der Überarbeitung ist die Einführung von Fortbildungsstufen für die höherqualifizierende Berufsbildung. Damit soll die Gleichwertigkeit der beruflichen Fortbildung mit der akademischen zukünftig noch besser sichtbar sein. Mit der Einführung der neuen Bezeichnungen „Geprüfte/-r Berufsspezialist/-in“, „Bachelor Professional“ und „Master Professional“ wird zudem die Mobilität auf den internationalen Märkten vereinfacht. Dadurch werden diese an internationale Abschlussbezeichnungen anschlussfähig. Der „Meister“, der „Fachwirt“ und andere bewährte Bezeichnungen bleiben erhalten. Weitere wichtige Neuerungen sind u. a. die Einführung einer ausbalancierten Mindestausbildungsvergütung, eine verbesserte Teilzeitregelung sowie eine stärkere Durchlässigkeit bei „gestuften“ Ausbildungen und der Abbau von bürokratischen Hürden.

von Anne Bieler-Brockmann (DVGW e. V.) & Jochen Reinecke (DIHK)


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